Nach den Forderungen die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben, müssen die Mitgliedsstaaten der EU ein Monitoringsystem einrichten, mit dessen Hilfe der Erhaltungszustand der FFH-Arten überwacht du kontrolliert werden kann. Das regelmäßige Monitoring von Arten wie Spanischer Flagge (Euplagia quadripunctaria) oder Dunklen Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) ist Voraussetzung für die Erfüllung der Berichtspflicht an die EU.
Entlang der Flusstäler in Sachsen zum Teil noch recht verbreitet, müssen die Bestände der Spanischen Flagge in Sachsen kontinuierlich überwacht werden. Hierfür wurden in Sachsen geeignete Gebiete ausgewählt und als Monitoringfläche für die Überwachung der Bestände festgesetzt. Voraussetzung für das Vorkommen der Art sind größere Bestände des Wasserdostes, auf dessen Blüten die Falter saugend oder auch ruhend angetroffen werden können. Trotz der auffälligen Färbung der Hinterflügel und markanter Zeichnung auf der Vorderflügel-Oberseite sind sie dabei auf den Pflanzen nicht immer auf den ersten Blick zu entdecken. Bei insgesamt 3 Begehungen zur Hauptflugzeit werden die beobachteten Falter gezählt, in einer Datenbank erfasst und anschließend an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Sachsen gemeldet.
Der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling ist eng an das Vorkommen der Wirtspflanze Wiesenknopf gebunden, da die Weibchen nur in den Blütenköpfen des Wiesenknopfes ihre Eier ablegen und von den geschlüpften Raupen als Nahrungspflanze akzeptiert werden. Nachdem die Raupen eine Zeit lang in den Blütenköpfen gelebt haben verlassen sie diese und werden von bestimmten Ameisenarten in ihre Nester getragen, wo sie mit diesen in Symbiose zusammen leben. Ohne die Ameisen wird sich auch der Falter nicht ansiedeln können.
Die in den letzten Jahren in Sachsen durchgeführten Kartierungen haben jedoch zeigen können, dass sich die Bestandsituation besser darstellt als bisher angenommen. Der ist ins Sachsen auf der gesamten Fläche noch zu finden und kann in geeigneten Habitaten hohe Populationsdichten erreichen. Die Gefährdungstufe konnte daher in der aktuellen Roten Liste auch herabgesetzt werden.