Viele Vorhaben stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Zur Ermittlung der damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt werden oft sogenannte Indikatorarten herangezogen, welche mit geeigneten Methoden erfasst und bewertet werden.
So sind für FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen, artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen bzw. speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen oder auch für Schutzwürdigkeitsgutachten in der Regel u.a. faunistische Kartierungen durchzuführen, die Rückschlüsse auf die naturschutzfachliche Wertigkeit des Untersuchungsgebietes zulassen. Neben beispielsweise der Erfassung von Fledermäusen oder auch avifaunistischen Erhebungen sind es gerade auch die Tag- und Nachtfalter, die für derartige Untersuchungen herangezogen werden.